Imatterielles Kulturerbe

Nach Definition der UNESCO-Konvention umfasst das immaterielle Kulturerbe,
„Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“

In den letzten Jahrzenten hat sich der Begriff des ‚Kulturerbes‘ stark gewandelt und erweitert. Das Kulturerbe endet nicht mehr nur bei den Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst jetzt auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken.

Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe gesehen und wird als regional „gelebte“ Kulturtradition aller Art gesehen. Diese sollen nicht mehr nur im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Bräuchen benutzt werden, sondern das im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellen.

Bewerbung

Anerkennung

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Urkunde

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